GWG 2011
Gliederung
1. die Westleitungen 2 und 4 in Niederösterreich, Fortsetzung der Westleitung 4 in Oberösterreich bis zu den Speicheranlagen Thann, Puchkirchen, 7Fields und Haidach (Westschiene);
2.die Südleitung 2 bis Wr. Neustadt Knoten und die Südleitung 3 bis Eggendorf, Fortsetzung der Südleitung 3 in die Steiermark bis TAG Weitendorf (Südschiene);
3. die Pyhrnleitung, beginnend in Krift Oberösterreich und Fortsetzung im steiermärkischen Netz bis zur Station A5 als Verbindungsleitung zwischen den unter Z 1 und Z 2 benannten Leitungen;
4. die Leitung zwischen Reitsham und Puchkirchen als Verbindungsleitung zu den unter Z 1 genannten Leitungen;
5. die Leitung zwischen WAG Rainbach und die unter Z 1 genannten Leitungen;
6. die Leitung Südwest zwischen Reichersdorf und Eggendorf als Verbindungsleitung der unter Z 1 und Z 2 genannten Leitungen;
7. die Leitung EGO zwischen Eggendorf und Lichtenwörth;
8. die Leitung Ost bis Edelsthal;
9. die Stichleitung Südost bis Wilfleinsdorf;
10. die Stichleitung Hornstein;
12. die Leitung Nord zwischen GCA Laa/Thaya über die Messübergabeanlage Laa/Thaya West und Laa/Staatsgrenze;
13. die Leitung zwischen der WAG Abzweigstation Bad Leonfelden und der unter Z 5 genannten Leitung;
14. das Primärverteilungssystem 2 (PVS 2), das sind die zur Verteilung bestimmten Leitungsanlagen des Primärverteilungssystems der GCA;
15.die Abzweigstationen der Gas Connect Austria GmbH auf TAG und WAG;
16. die Verbindungsleitung zwischen WAG Abzweigstation Kirchberg und den unter Z 1 genannten Leitungen;
17.die Leitung zwischen der TAG Abzweigstation St. Margarethen und der Hochdruckreduzierstation Fürstenfeld (Raabtalleitung);
18. die Erdgas-Hochdruckleitung 076 Zagling – Kühschinken;
19. die Leitung von Reitsham bis Freilassing und zur Übergabestation in Hochfilzen;
20. die Leitung von Hochfilzen bis zur Staatsgrenze bei Kiefersfelden;
21. die Süd 1 Leitung zwischen Wiener Neustadt und Semmering.
Anl. 1 GWG 2011 · GWG 2011 · Gaswirtschaftsgesetz 2011
Anl. 1
…Anlage 1 (zu § 84 ) Verteilerleitungsanlagen der Netzebene 1 1. die Westleitungen 2 und 4 in Niederösterreich, Fortsetzung der Westleitung 4 in Oberösterreich bis…
§ 21 Verwaltung der Transportkapazitäten im Verteilergebiet
…§ 21. Die Kapazitäten der Verteilerleitungsanlagen gemäß Anlage 1 sowie die an den Ausspeisepunkten der Fernleitungsnetze zu den Verteilernetzen im Marktgebiet gebuchten Kapazitäten werden vom Verteilergebietsmanager in Zusammenarbeit mit den Netzbetreibern verwaltet. Das Eigentum…
§ 18 Pflichten der Verteilergebietsmanager
…§ 18. (1) Den Verteilergebietsmanagern sind folgende Aufgaben übertragen: 1. die Buchung von Kapazitäten an den Ausspeisepunkten der Fernleitungsnetze zu den Verteilernetzen im Marktgebiet, die den prognostizierten Kapazitätsbedürfnissen…
§ 22 Langfristige und integrierte Planung
…§ 22. (1) Ziel der langfristigen und integrierten Planung ist es, 1. die Ziele gemäß § 4 , insbesondere das Ziel der Klimaneutralität bis 2040, unter Berücksichtigung der…
§ 32 GMMO-VO 2020 · GMMO-VO 2020 · Gas-Marktmodell-Verordnung 2020
§ 32 Informationsflüsse zwischen Marktteilnehmern
…Form von Stundenzeitreihen für den Zweck der Bereitstellung an den jeweiligen Versorger; 6. die durchgängige, laufende Simulation von Brennwerten in der Netzebene 1 gemäß Anlage 1 GWG 2011 unter Berücksichtigung sämtlicher, vorliegender Messwerte von Ein-/Ausspeisungen, Brennwertmessungen sowie Druck- und Durchflusswerten, der geometrischen bzw. hydraulischen Leitungsdaten sowie des Schaltzustandes und unmittelbare Übermittlung der…
Rückverweise