§ 14 Verweisungen
In Kraft seit 12. Juni 2026
Up-to-date
GVG-B 2005
Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze oder auf unmittelbar anwendbare Vorschriften des Unionsrechts sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
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