GuKG
Gliederung
Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sind:
1. der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege,
2. die Pflegefachassistenz und
3. die Pflegeassistenz.
§ 124 GehG · GehG · Gehaltsgesetz 1956
§ 124 Pflegedienst-Chargenzulage
…§ 124. (1) Beamten, die zur Ausübung von Tätigkeiten im Sinne des § 1 Z 1 GuKG berechtigt sind, gebührt für die Dauer der Ausübung einer der im Abs. 2 angeführten Funktionen zusätzlich zur Pflegedienstzulage eine ruhegenußfähige Pflegedienst-Chargenzulage. (2) Die…
Schutzmaßnahmen für das Krankenpflegepersonal
Art. 5 § 3a Entlastungswoche als Schutzmaßnahme für das Pflegepersonal
…4 gelten abweichend vom Geltungsbereich der §§ 1 und 2 für alle Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die in einem der in § 1 GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997, in der Fassung BGBl. I Nr. 165/2022, angeführten Berufe beschäftigt werden. (2) Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern…
§ 47 LBBG 2001 · LBBG 2001 · Burgenländisches Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001
§ 47 § 47
…Pflegedienst-Chargenzulage (1) Beamtinnen und Beamten, die zur Ausübung von Tätigkeiten im Sinne des § 1 Z 1 GuKG , des MTD-Gesetzes oder des Hebammengesetzes berechtigt sind, gebührt für die Dauer der Ausübung einer der im Abs. 2 angeführten Funktionen ab einer Führungsspanne…
§ 4 ÄrzteG 1998 · ÄrzteG 1998 · Ärztegesetz 1998
§ 4 Erfordernisse zur Berufsausübung
…Kommission bestehend aus einer Vertreterin/einem Vertreter der Österreichischen Ärztekammer, einer/einem Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege ( § 1 Z 1 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz ( GuKG ), BGBl. I Nr. 108/1997) und einer Person, die über eine Fachausbildung „Deutsch als Fremdsprache“ verfügt, abzunehmen. Die Kommission fasst ihre…
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