GTG
Gliederung
II. ABSCHNITT Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen in geschlossenen Systemen
§ 20 Genehmigungsanträge für Arbeiten mit GVO
Der Betreiber hat die Genehmigung zur Durchführung von
1. Arbeiten mit GVM in einer gentechnischen Anlage in der Sicherheitsstufe 3 und
2. Arbeiten mit GVM in einer gentechnischen Anlage in der Sicherheitsstufe 4
vor Beginn der Arbeiten bei der Behörde unter Anschluss der in der
hierfür genannten Unterlagen zu beantragen. Der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen sind im Original und in einer Kopie vorzulegen.
Systemverordnung 2002
§ 4 Übergangsbestimmung
…der Betreiber spätestens innerhalb einer weiteren Frist von zwei Monaten erforderlichenfalls eine Anmeldung gemäß § 19 GTG vorzunehmen oder eine Genehmigung gemäß § 20 GTG zu beantragen. (4) Der Betreiber hat bei Arbeiten oder Arbeitsreihen mit GVO die gemäß §§ 2 und 3 vorgeschriebenen organisatorischen und technischen Sicherheitsmaßnahmen…
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