Der Betreiber hat die Genehmigung zur Durchführung von
1. Arbeiten mit GVM in einer gentechnischen Anlage in der Sicherheitsstufe 3 und
2. Arbeiten mit GVM in einer gentechnischen Anlage in der Sicherheitsstufe 4
vor Beginn der Arbeiten bei der Behörde unter Anschluss der in der Anlage 1 hierfür genannten Unterlagen zu beantragen. Der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen sind im Original und in einer Kopie vorzulegen.
Rückverweise
Systemverordnung 2002
§ 4 Übergangsbestimmung
…der Betreiber spätestens innerhalb einer weiteren Frist von zwei Monaten erforderlichenfalls eine Anmeldung gemäß § 19 GTG vorzunehmen oder eine Genehmigung gemäß § 20 GTG zu beantragen. (4) Der Betreiber hat bei Arbeiten oder Arbeitsreihen mit GVO die gemäß §§ 2 und 3 vorgeschriebenen organisatorischen und technischen Sicherheitsmaßnahmen…