GTG
Gliederung
II. ABSCHNITT Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen in geschlossenen Systemen
§ 19 Anmeldung von Arbeiten mit GVO
Der Betreiber hat die Durchführung
1. erstmaliger Arbeiten mit GVM in einer gentechnischen Anlage in der Sicherheitsstufe 1,
2. erstmaliger Arbeiten mit GVM in einer gentechnischen Anlage in der Sicherheitsstufe 2,
3. weiterer Arbeiten mit GVM in einer gentechnischen Anlage in der Sicherheitsstufe 2,
4. erstmaliger Arbeiten mit transgenen Pflanzen oder Tieren in einer gentechnischen Anlage,
5. weiterer Arbeiten mit transgenen Pflanzen oder Tieren in einer gentechnischen Anlage, sofern eine Sicherheitseinstufung in die Sicherheitsstufe 1 nicht zulässig ist, und
6. weiterer Arbeiten mit transgenen Wirbeltieren in der Sicherheitsstufe 1 in einer gentechnischen Anlage
vor Beginn der Arbeiten bei der Behörde unter Anschluss der in der
hierfür genannten Unterlagen anzumelden. Die Anmeldungen und die dazugehörigen Unterlagen sind im Original und in einer Kopie vorzulegen.
§ 19 GTG · GTG · Gentechnikgesetz
§ 19 Anmeldung von Arbeiten mit GVO
…§ 19. Der Betreiber hat die Durchführung 1. erstmaliger Arbeiten mit GVM in einer gentechnischen Anlage in der Sicherheitsstufe 1, 2. erstmaliger Arbeiten mit GVM in einer…
§ 21 Verordnungsermächtigung
…Bundesminister für Gesundheit und Frauen hat, soweit dies unter Bedachtnahme auf die Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit eines Verfahrens zur Prüfung einer Anmeldung gemäß § 19 oder eines Antrages gemäß § 20 und zur Beurteilung der Voraussetzungen gemäß § 23 erforderlich ist, unter Bedachtnahme auf die Gewährleistung der Sicherheit…
§ 22 Behördliches Verfahren
…Informationen oder der geänderten Voraussetzungen oder Sicherheitseinstufung dieser Arbeit mit GVO eine Entscheidung gemäß § 23 trifft, oder im Falle einer gemäß § 19 anmeldepflichtigen Arbeit mit GVO binnen 45 Tagen ab dieser Anordnung ausspricht, dass sie die Anmeldung zur Kenntnis nimmt. (5) Die Behörde hat vor der Entscheidung…
§ 23 Behördliche Entscheidung
…Nachweis einer Haftpflichtversicherung nach § 79j Abs. 1 zweiter oder dritter Satz vorlegt. (2) Die Durchführung von Arbeiten mit GVO gemäß § 19 Z 1 oder 2 in Verbindung mit § 24 Abs. 1, § 19 Abs. 3 in Verbindung mit § …
Systemverordnung 2002
§ 4 Übergangsbestimmung
… 2 zu einer Erhöhung der Sicherheitsstufe, so hat der Betreiber spätestens innerhalb einer weiteren Frist von zwei Monaten erforderlichenfalls eine Anmeldung gemäß § 19 GTG vorzunehmen oder eine Genehmigung gemäß § 20 GTG zu beantragen. (4) Der Betreiber hat bei Arbeiten oder Arbeitsreihen mit GVO die gemäß §§…
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