§ 255 Wirksamkeitsbeginn
In Kraft seit 28. Dezember 1991
Up-to-date
GSVG
Gliederung
FÜNFTER TEIL Übergangs- und Schlußbestimmungen
ABSCHNITT II Schlußbestimmungen
§ 255 Wirksamkeitsbeginn
(1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1979 in Kraft.
(2) Zur Vorbereitung der Durchführung können schon vor dem 1. Jänner 1979 von dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag an Maßnahmen getroffen sowie Verordnungen erlassen werden. Solche Verordnungen treten frühestens mit 1. Jänner 1979 in Kraft.
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