GSVG
Gliederung
FÜNFTER TEIL Übergangs- und Schlußbestimmungen
ABSCHNITT II Schlußbestimmungen
§ 255 Wirksamkeitsbeginn
Rückverweise
(1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1979 in Kraft.
(2) Zur Vorbereitung der Durchführung können schon vor dem 1. Jänner 1979 von dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag an Maßnahmen getroffen sowie Verordnungen erlassen werden. Solche Verordnungen treten frühestens mit 1. Jänner 1979 in Kraft.
§ 255 GSVG · GSVG · Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
§ 255 Wirksamkeitsbeginn
…§ 255. (1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1979 in Kraft. (2) Zur Vorbereitung der Durchführung können schon vor dem 1. Jänner 1979 von…
§ 133 Begriff der Erwerbsunfähigkeit
…Abs. 2 ) in zumindest 90 Pflichtversicherungsmonaten eine selbständige Erwerbstätigkeit nach Z 3 oder eine Erwerbstätigkeit als Angestellte/r oder nach § 255 Abs. 1 ASVG ausgeübt wurde. § 255 Abs. 2 dritter und vierter Satz sowie Abs. 2a ASVG sind anzuwenden. Soweit nicht…