B1691/99—VfGH Entscheidung
03. März 2000
…10 GSBG 1996 Sozialversicherungsträger, Krankenfürsorgeeinrichtungen und Träger des öffentlichen Fürsorgewesens. Nutznießer der Ausgleichszahlungen (siehe die Ausführungen zur Begründung des Adressaten des Rückforderungsanspruchs) sind gemäß §12 GSBG 1996 iVm §30 UStG 1994 Sozialversicherungsträger, Krankenfürsorgeeinrichtungen und Träger des öffentlichen Fürsorgewesens. §4 GSBG 1996 bestimmt, daß für die Ausgleichszahlungen gemäß §3…