GSAG
Gliederung
5. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 27 Verweisungen
Verweisungen auf andere bundesgesetzliche Vorschriften beziehen sich auf die jeweils geltende Fassung.
§ 27 GSAG · GSAG · GeoSphere Austria-Gesetz
…§ 27. Verweisungen auf andere bundesgesetzliche Vorschriften beziehen sich auf die jeweils geltende Fassung.…
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