GrekoG
Gliederung
5. ABSCHNITT Straf-, Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 20 Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes treten außer Kraft:
1.das Grenzkontrollgesetz 1969, BGBl. Nr. 423;
2. das Bundesgesetz betreffend die Übertragung der durch Sicherheitsorgane zu versehenden Grenzüberwachung und Grenzkontrolle auf Zollorgane, BGBl. Nr. 220/1967.
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