§ 9 Betrauung von Unternehmern (Sicherheitsunternehmer) — GOG
(1) Die Präsidenten der Oberlandesgerichte sind befugt, die Durchführung von Sicherheitskontrollen hiefür geeigneten Unternehmern vertraglich zu übertragen (Sicherheitsunternehmer); ein solcher Vertrag bedarf der Genehmigung des Bundesministers für Justiz.
(2) Im Vergabeverfahren ist darauf zu achten, daß auszuwählende Unternehmer für eine ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben Gewähr bieten, insbesondere auf Grund ihrer entsprechenden Befugnisse, technischen, finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie ihrer Zuverlässigkeit.
Art. 23 GOG · GOG · Gerichtsorganisationsgesetz
Art. 23 (Anm.: aus BGBl. Nr. 10/1991, zu § 55, BGBl. Nr. 217/1896)
…10 betreffen das Firmenbuchgesetz) (11) Die §§ 3 bis 11, 13 Abs. 2 und 29 bis 37 FBG, die §§ 9, 13, 13a des HGB in der Fassung des Art. II dieses Bundesgesetzes, die §§ 29 Abs. 2 Z 3, 33…
§ 11 Befugnisse und Aufgaben der Kontrollorgane
…1) Die mit der Vornahme von Sicherheitskontrollen von Sicherheitsunternehmern (§ 9 Abs. 1) Beauftragten sowie die vom Verwalter des Gerichtsgebäudes hiefür bestimmten Gerichtsbediensteten (§ 3 Abs. 1) sind befugt und vorbehaltlich des Abs…
§ 10 Vertragsbedingungen
…Die Bedingungen eines Vertrags nach § 9 Abs. 1 haben den Sicherheitsunternehmer jedenfalls zu verpflichten: 1. die Durchführung der Sicherheitskontrollen zu gewährleisten; 2. nur solche Personen mit der Vornahme von Sicherheitskontrollen…
§ 3 Sicherheitskontrolle
…haben sich auf Aufforderung eines Kontrollorgans einer Kontrolle zu unterziehen, ob sie eine Waffe bei sich haben (Sicherheitskontrolle). Kontrollorgane sind die von Sicherheitsunternehmern (§ 9 Abs. 1) mit der Vornahme der Sicherheitskontrollen Beauftragten sowie die vom Verwalter eines Gerichtsgebäudes hiezu bestimmten Gerichtsbediensteten. (2) Die Sicherheitskontrollen können insbesondere unter Verwendung…
§ 2 GOG · GOG · Geschäftsordnungsgesetz 1975
§ 2 § 2
…seine Abwesenheit zu rechtfertigen, nicht Folge geleistet hat; 3. wenn er nach erfolgter Wahl die Wählbarkeit verliert; 4. in den Fällen der §§ 9 und 10 des Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetzes, BGBl. Nr. 330/1983. (2) Wird einer der im Abs. 1 Z. 1 und 2…
Anl. 2
…Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Vertrag), 2. Schlussfolgerungen von Europäischer Kommission und EZB gemäß Art. 4 Abs. 4 ESM-Vertrag, 3. Kapitalabrufe gemäß Art. 9 Abs. 1 und 2 sowie Regeln für Kapitalabrufe gemäß Art. 9 Abs. 4 ESM-Vertrag, 4. Veränderungen des genehmigten Stammkapitals und Anpassung…
Rückverweise