§ 12 Widerruf der Betrauung eines Sicherheitsunternehmers
In Kraft seit 01. Mai 1997
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§ 12 Widerruf der Betrauung eines Sicherheitsunternehmers — GOG
Der Präsident des Oberlandesgerichts kann den mit dem Sicherheitsunternehmer geschlossenen Vertrag mit sofortiger Wirkung für aufgelöst erklären und die damit erteilten Befugnisse widerrufen, wenn der Sicherheitsunternehmer eine Vertragsbedingung nach § 10 nicht erfüllt oder ein von ihm mit der Durchführung der Sicherheitskontrolle Beauftragter seine Befugnisse überschreitet oder seine Pflichten verletzt (§ 11 Abs. 1).
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