GOG
Gliederung
Erster Abschnitt.
Erster Unterabschnitt Sicherheit in Gerichtsgebäuden und bei auswärtigen Gerichtshandlungen
§ 9 Betrauung von Unternehmern (Sicherheitsunternehmer)
(1) Die Präsidenten der Oberlandesgerichte sind befugt, die Durchführung von Sicherheitskontrollen hiefür geeigneten Unternehmern vertraglich zu übertragen (Sicherheitsunternehmer); ein solcher Vertrag bedarf der Genehmigung des Bundesministers für Justiz.
(2) Im Vergabeverfahren ist darauf zu achten, daß auszuwählende Unternehmer für eine ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben Gewähr bieten, insbesondere auf Grund ihrer entsprechenden Befugnisse, technischen, finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie ihrer Zuverlässigkeit.
§ 9 GOG · GOG · Gerichtsorganisationsgesetz
§ 9 Betrauung von Unternehmern (Sicherheitsunternehmer)
…§ 9. (1) Die Präsidenten der Oberlandesgerichte sind befugt, die Durchführung von Sicherheitskontrollen hiefür geeigneten Unternehmern vertraglich zu übertragen (Sicherheitsunternehmer); ein solcher Vertrag bedarf der Genehmigung des…
§ 11 Befugnisse und Aufgaben der Kontrollorgane
…§ 11. (1) Die mit der Vornahme von Sicherheitskontrollen von Sicherheitsunternehmern ( § 9 Abs. 1 ) Beauftragten sowie die vom Verwalter des Gerichtsgebäudes hiefür bestimmten Gerichtsbediensteten ( § 3 Abs. 1 ) sind befugt und vorbehaltlich des Abs…
§ 10 Vertragsbedingungen
…§ 10. Die Bedingungen eines Vertrags nach § 9 Abs. 1 haben den Sicherheitsunternehmer jedenfalls zu verpflichten: 1. die Durchführung der Sicherheitskontrollen zu gewährleisten; 2. nur solche Personen mit der Vornahme von Sicherheitskontrollen…
§ 3 Sicherheitskontrolle
…haben sich auf Aufforderung eines Kontrollorgans einer Kontrolle zu unterziehen, ob sie eine Waffe bei sich haben (Sicherheitskontrolle). Kontrollorgane sind die von Sicherheitsunternehmern ( § 9 Abs. 1 ) mit der Vornahme der Sicherheitskontrollen Beauftragten sowie die vom Verwalter eines Gerichtsgebäudes hiezu bestimmten Gerichtsbediensteten. (2) Die Sicherheitskontrollen können insbesondere unter Verwendung…
§ 8 StLVwGG · StLVwGG · Steiermärkisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz
§ 8 § 8
…gesetzlichen Vorgaben, 6. die Leitung der Geschäftsstelle, des Evidenzbüros, der Kostenstelle und des Präsidialbüros, 7. Medienangelegenheiten und Öffentlichkeitsarbeit, 8. die Entbindung von der Geheimhaltungspflicht sowie 9. die Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen von Begutachtungsverfahren. (3) Bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach Abs. 2 Z 1 bis 9 ist die…
Steiermärkisches Agrarbezirksbehördengesetz 2003
§ 3a § 3a
…bei sich haben (Sicherheitskontrolle). Die Durchführung von Sicherheitskontrollen kann vertraglich auf hiefür geeignete Unternehmer übertragen werden (Sicherheitsunternehmer). (3) Die §§ 1 bis 14 Gerichtsorganisationsgesetz , RGBl. Nr. 217/1896, in der Fassung BGBl. I Nr. 50/2025, finden sinngemäß Anwendung. Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. …
Rückverweise