Die nach diesem Gesetz dem Außensenat des Oberlandesgerichtes übertragenen Aufgaben hat bis zum 31. Dezember 1995 der Personalsenat des Oberlandesgerichtes wahrzunehmen.
§ 57a GOG · GOG · Geschäftsordnungsgesetz 1975
§ 57a
…1) Kurze Debatten über a) die schriftliche Beantwortung einer an die Bundesregierung oder eines ihrer Mitglieder gerichteten Anfrage ( § 92 ), b) einen Fristsetzungsantrag ( § 43 ) sowie c) den Antrag oder ein Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ( § 33 ) werden von einem Antragsteller bzw…
Rückverweise