(1) Senatsabteilungen dürfen nur nach Maßgabe der systemisierten Senatspräsidentenplanstellen abzüglich der für den Leitenden Visitator gebundenen Senatspräsidentenplanstelle eröffnet werden. Der Präsident, der Vizepräsident und die anderen nach § 43 für Justizverwaltungssachen herangezogenen Senatspräsidenten und Richter des Oberlandesgerichtes dürfen in die Geschäftsverteilung jedoch nur in einem solchen Ausmaß einbezogen werden, das die für die Justizverwaltung gemäß § 43 gebundenen Arbeitskapazitäten nicht schmälert. Für den Präsidenten und den Vizepräsidenten sind mit deren Zustimmung zusätzliche Senatsabteilungen zu eröffnen.
(2) Bei Senatsabteilungen, in denen neben dem Vorsitzenden mehr als zwei weitere Richter tätig sind, hat die Geschäftsverteilung festzulegen, nach welchen generellen Grundsätzen der jeweils zur Entscheidung der Sache im Einzelfall zuständige Senat zu bilden ist. Innerhalb dieses Senats verteilt der Senatsvorsitzende die Geschäfte und bestimmt für die einzelnen Rechtssachen die Berichterstatter. Er hat unter Bedachtnahme auf seine Aufgaben als Vorsitzender zum Auslastungsausgleich innerhalb des Senates auch selbst Urschriften von Urteilen und Beschlüssen abzufassen. Die Leitung einer Senatsabteilung schließt nicht aus, daß der Senatsvorsitzende in (anderen) Senatsabteilungen als Senatsmitglied eingesetzt wird.
§ 57b GOG · GOG · Geschäftsordnungsgesetz 1975
§ 57b
…Abs. 1 lit. a oder b nach einer Dringlichen Anfrage oder einem Dringlichen Antrag aufgerufen wird. (4) In einer Sitzung gem. § 46 Abs. 6 und 7 1. Fall gelangt abweichend von Abs. 2 und 3 der Dringliche Antrag bzw. die Dringliche Anfrage der Abgeordneten jenes…
§ 106
…Immunitätsausschusses auf Einholung einer Entscheidung des Nationalrates im Sinne des § 10 Abs. 3 , Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Tagung gemäß § 46 Abs. 2 , Verlangen auf Durchführung einer Volksabstimmung gemäß §§ 84 Abs. 1 oder 85 sowie Anträge und Anfechtungen in Verfahren vor…
§ 13
…Plenarsitzungen sollen in der Regel zwei bis drei Sitzungstage angesetzt werden, wobei an jedem Tag zumindest eine Plenarsitzung stattfinden soll. Die Bestimmungen des § 46 bleiben davon unberührt. (6) Der Präsident hat das Recht der Entgegennahme wie auch der Zuteilung aller an den Nationalrat gelangenden Schriftstücke. Ihm obliegt die Vertretung…
§ 32a § 32a
…3 . (3) Der Ausschuß beziehungsweise seine Ständigen Unterausschüsse gemäß Abs. 1 und § 32f sind auch außerhalb der Tagungen des Nationalrates ( § 46 ) einzuberufen, wenn sich die Notwendigkeit hiezu ergibt. (4) Vorlagen im Sinne des Art. 51 Abs. 7, Art. 51b Abs. 2, Art…
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