Bei jedem Oberlandesgericht sind ein Präsident, ein Vizepräsident sowie die erforderliche Anzahl von Senatspräsidenten und Richtern zu ernennen.
§ 41 GOG · GOG · Gerichtsorganisationsgesetz
§ 41 Oberlandesgerichte
…§ 41. Bei jedem Oberlandesgericht sind ein Präsident, ein Vizepräsident sowie die erforderliche Anzahl von Senatspräsidenten und Richtern zu ernennen.…
§ 41a GOG · GOG · Geschäftsordnungsgesetz 1975
§ 41a
…gelangen, sofern bereits eine Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 4 Abs. 1 Verhältnismäßigkeitsprüfungs-Gesetz durchgeführt wurde und nicht ein Abänderungs- oder Zusatzantrag gemäß § 41 Abs. 8 beschlossen wird.…
§ 35
…zu seinen Sitzungen ein und leitet die Verhandlungen im Sinne des § 34 Abs. 4 . Hiebei sind auch die Bestimmungen des § 41 mit Ausnahme der Absätze 2 bis 4 sinngemäß anzuwenden. (5) Auf Vorschlag des Obmannes beschließt der Unterausschuß: 1. ob die Verhandlung über mehrere ihm zur…
§ 32f
…Für die Ständigen Unterausschüsse gelten die Bestimmungen über die Organisation und das Verfahren der Unterausschüsse sowie § 34 Abs. 5 und § 41 Abs. 2 , sofern im Folgenden und in den §§ 32g bis 32k nichts anderes bestimmt ist. Eine Unterbrechung der Sitzung ist abweichend…
§ 98a
…der räumlichen Möglichkeiten. (3) Im übrigen finden für Worterteilungen, tatsächliche Berichtigungen sowie den Ruf zur Sache und zur Ordnung die Bestimmungen der §§ 41 Abs. 5, 58, 101 und 102 sinngemäß Anwendung. (4) Über die Verhandlungen in einer parlamentarischen Enquete werden — sofern die dem Teilnehmerkreis der Enquete…
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