(1) Über Aufforderung des Vorsitzenden haben die Abgeordneten bei Namensaufruf durch die Worte „Ich gelobe“ unverbrüchliche Treue der Republik, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu geloben.
(2) Später eintretende Abgeordnete leisten die Angelobung bei ihrem Eintritt.
Rückverweise
GOG · Gerichtsorganisationsgesetz
§ 4 Ausnahmen von der Sicherheitskontrolle
…vom Verwalter des Gerichtsgebäudes zu treffen. Die Leiter der anderen in diesem Gerichtsgebäude untergebrachten Dienststellen sind von einer solchen Anordnung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. (4) Hat es ein qualifizierter Vertreter zu Unrecht abgelehnt, eine Waffe zu verwahren beziehungsweise zu übergeben (§ 1 Abs. 2), oder fälschlich erklärt, keine…
GOG · Geschäftsordnungsgesetz 1975
§ 41a
…eingerechnet –, sofern der Ausschuss nicht eine andere Frist beschließt. (3) Der Präsident hat das Ergebnis einer Verhältnismäßigkeitsprüfung auf der Website des Parlaments zu veröffentlichen. (4) Abs. 1 bis 3 gelten nicht für Gesetzesvorschläge, die als Vorlagen der Bundesregierung an den Nationalrat gelangen, sofern bereits eine Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § …
§ 87 § 87
…Wahlvorganges schriftlich überreicht wurden, sind von diesem dem Nationalrat zur Kenntnis zu bringen, doch sind auch Stimmzettel gültig, die auf einen anderen wählbaren Kandidaten lauten. (4) Die Mitglieder der Volksanwaltschaft sowie die Vorsitzenden der Parlamentarischen Bundesheerkommission gemäß § 4 Wehrgesetz werden auf Vorschlag des Hauptausschusses gewählt. (4a) Der Präsident des Rechnungshofes…
§ 2 § 2
…1) Ein Abgeordneter wird seines Mandates verlustig: 1. wenn er die Angelobung nicht in der im § 4 vorgeschriebenen Weise oder überhaupt nicht leistet oder sie unter Beschränkungen oder Vorbehalten leisten will; 2. wenn er durch 30 Tage den Eintritt in den Nationalrat…
§ 20a
…1) Die Vorsitzenden der Parlamentarischen Bundesheerkommission sind berechtigt, an den Verhandlungen über den Bericht gemäß § 4 Abs. 5 Wehrgesetz 2001 im zuständigen Ausschuss des Nationalrates teilzunehmen. (2) Die Vorsitzenden der Parlamentarischen Bundesheerkommission können in den Debatten gemäß Abs. …