§ 97 Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC)
In Kraft seit 01. Januar 2016
Up-to-date
Der Ausdruck „Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC)“ bedeutet die Verfahren eines meldenden Finanzinstituts zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden nach den Auflagen zur Geldwäschebekämpfung und ähnlichen Vorschriften, denen dieses meldende Finanzinstitut auf Grund bundesgesetzlicher Regelungen unterliegt.
GMSG · Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
§ 97 Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC)
…Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC) § 97. Der Ausdruck „Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC)“ bedeutet die Verfahren eines meldenden Finanzinstituts zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden nach den…
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