GmbHG
Gliederung
Abschnitt 1 Errichtung der Gesellschaft
§ 9a Ersatzansprüche der Gesellschaft
(1) Werden zum Zweck der Errichtung der Gesellschaft falsche Angaben gemacht, so haben die Gesellschafter und Geschäftsführer der Gesellschaft als Gesamtschuldner fehlende Einzahlungen zu leisten, eine Vergütung, die nicht unter den Gründungsaufwand aufgenommen ist, zu ersetzen und für den sonst entstehenden Schaden Ersatz zu leisten.
(2) Wird die Gesellschaft von Gesellschaftern durch Einlagen oder Gründungsaufwand vorsätzlich oder aus grober Fahrlässigkeit geschädigt, so sind ihr alle Gesellschafter als Gesamtschuldner zum Ersatz verpflichtet.
(3) Von diesen Verpflichtungen ist ein Gesellschafter oder ein Geschäftsführer befreit, wenn er die die Ersatzpflicht begründenden Tatsachen weder kannte noch bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes kennen mußte.
(4) Neben den Gesellschaftern sind in gleicher Weise Personen verantwortlich, für deren Rechnung die Gesellschafter Geschäftsanteile übernommen haben. Sie können sich auf ihre eigene Unkenntnis nicht wegen solcher Umstände berufen, die ein für ihre Rechnung handelnder Gesellschafter kannte oder bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes kennen mußte.
§ 9a GmbHG · GmbHG · GmbH-Gesetz
§ 9a Vereinfachte Gründung
…§ 9a. (1) Eine Gesellschaft kann nach Maßgabe der Abs. 2 bis 8 vereinfacht gegründet werden, wenn es sich um eine Gesellschaft gemäß § 3…
§ 4 FlexKapGG · FlexKapGG · Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz
§ 4 Vereinfachte Gründung
…Eine FlexKapG kann gemäß § 9a GmbHG vereinfacht gegründet werden. Diese Möglichkeit ist in der Verordnung der Bundesministerin für Justiz gemäß § 9a Abs. 4, 5 und 7 GmbHG zu…
§ 2 VGGV · VGGV · Vereinfachte GmbH-Gründungsverordnung
§ 2 Elektronisches Medium für die Übermittlung von Unterlagen durch Kreditinstitute
…1) Das von den Kreditinstituten für die Übermittlung der Bankbestätigung, der Ausweiskopie und der Musterzeichnung zu verwendende elektronische Medium (§ 9a Abs. 7 GmbHG) ist der ERV. (2) Die in Abs. 1 genannten Unterlagen sind vom Kreditinstitut gemäß § 10 Abs. 2 GmbHG als drei getrennte…
§ 1 Elektronisches Medium für die Errichtungserklärung und die Anmeldung zum Firmenbuch
…I Nr. 117/2024. (2) Im USP wird ein Formular zur Verfügung gestellt, in dem die für eine vereinfachte GmbH-Gründung nach § 9a GmbHG erforderlichen Daten einschließlich der internationalen Bankkontonummer (IBAN) des Kontos gemäß § 9a Abs. 6 GmbHG eingegeben werden können. Name, gegebenenfalls akademischer Grad und…
§ 3 Gerichtsgebühren
…1) Bei der Anmeldung zum Firmenbuch ist ein vom Konto gemäß § 9a Abs. 6 GmbHG verschiedenes Konto anzugeben, von dem die zu entrichtende Eingabengebühr eingezogen wird (§ 4 Abs. 4 Gerichtsgebührengesetz – GGG, BGBl. Nr. 501/1984…
Rückverweise