GmbHG
Gliederung
Abschnitt 1 Errichtung der Gesellschaft
§ 3 Inhalt des Gesellschaftsvertrags
(1) Der Gesellschaftsvertrag muß enthalten:
1. die Firma und den Sitz der Gesellschaft,
2. den Gegenstand des Unternehmens,
3. den Betrag des Stammkapitals,
4. die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital (Stammeinlage) übernimmt.
(2) Soll das Unternehmen auf eine gewisse Zeit beschränkt sein oder sollen den Gesellschaftern außer der Leistung von Kapitaleinlagen noch andere Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft auferlegt werden, so bedürfen auch diese Bestimmungen der Aufnahme in den Gesellschaftsvertrag.
Art. 3 § 7 GmbHG · GmbHG · GmbH-Gesetz
Art. 3 § 7 (Anm.: aus BGBl. Nr. 320/1980, zu RGBl. Nr. 58/1906)
…§ 7. Werden die Beschlüsse gemäß § 3 oder § 4 rechtzeitig gefaßt, jedoch für nichtig erklärt oder wird eine rechtzeitig beantragte Eintragung des Beschlusses vom Gericht abgelehnt, so läuft eine Nachfrist…
Art. 3 § 3 (Anm.: aus BGBl. Nr. 320/1980, zu RGBl. Nr. 58/1906)
…§ 3. Soweit der Gesellschaftsvertrag einer am 1. Jänner 1981 bestehenden Gesellschaft den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes nicht entspricht, ist seine Anpassung zu beschließen und bis zum…
Art. 3 § 10 (Anm.: aus BGBl. Nr. 320/1980, zu RGBl. Nr. 58/1906)
§ 10. Eine Gesellschaft, die kein Vollhandelsgewerbe oder kein Handelsgewerbe betreibt, und die gemäß §§ 2 bis 4 zur Einzahlung des Fehlbetrages auf 250 000 S oder zur Kapitalerhöhung verpflichtet ist, kann ihre Umwandlung in sinngemäßer Anwendung des Bundesgesetzes vom 7. Juli 1954, BGBl. Nr. 187…
§ 9a Vereinfachte Gründung
…9a. (1) Eine Gesellschaft kann nach Maßgabe der Abs. 2 bis 8 vereinfacht gegründet werden, wenn es sich um eine Gesellschaft gemäß § 3 Abs. 2 handelt, deren einziger Gesellschafter eine natürliche Person und zugleich einziger Geschäftsführer ist, und wenn ein Kreditinstitut die in Abs. 6 und…
§ 2 GÖGG · GÖGG · Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH
§ 2 Errichtung
…der Anmeldung der Gesellschaft von dem/der Bundesminister/Bundesministerin für Gesundheit und Frauen einzuzahlen. (4) Die Gesellschaft ist unter Beifügung der Errichtungserklärung gemäß § 3 Abs. 2 GmbHG und der gemäß GmbHG geforderten Angaben beim Handelsgericht Wien rückwirkend zum Stichtag ihres Entstehens zum Firmenbuch anzumelden. Der Gesellschaftsvertrag wird durch die Erklärung über die…
§ 2 BSEOG · BSEOG · Bundessporteinrichtungenorganisationsgesetz
§ 2 Unternehmensgegenstand, Tochtergesellschaften
…1) In der Erklärung gemäß § 3 Abs. 2 GmbHG ist als Unternehmensgegenstand insbesondere der Betrieb von Bundessporteinrichtungen vorzusehen. Zum Betrieb zählen insbesondere: 1. die Vermietung von Sportanlagen, 2. die Vermietung von Unterkünften, 3. die…
§ 7 Aufsichtsrat
…1) Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. (2) In der Erklärung gemäß § 3 Abs. 2 GmbHG (Gesellschaftsvertrag) ist ein Aufsichtsrat mit sechs Mitgliedern vorzusehen, die wie folgt zu bestellen sind: 1. zwei Mitglieder werden vom Bundeskanzler bestellt, 2. je ein Mitglied…
§ 4 BThOG · BThOG · Bundestheaterorganisationsgesetz
§ 4 Aufgaben der Gesellschaften
…an bühnentechnischen Einrichtungen . Die Bundestheater-Holding GmbH kann die Erbringung weiterer Infrastrukturleistungen durch die Theaterservice GmbH festlegen. (4) In den jeweiligen Erklärungen gemäß § 3 Abs. 2 GmbHG (Gesellschaftsvertrag) ist der Unternehmensgegenstand entsprechend den Aufgabenstellungen gemäß Abs. 1 bis 3 festzulegen. Die Gesellschaftsverträge dürfen keine Veränderung der gemäß Abs. 1 bis…
§ 13 Aufsichtsrat
…1) Die Gesellschaften gemäß § 3 Abs. 1 haben jeweils einen Aufsichtsrat. (2) In den Erklärungen gemäß § 3 Abs. 2 GmbHG (Gesellschaftsvertrag) ist die Bestellung von jeweils sechs Aufsichtsräten vorzusehen. (3) Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Bundestheater-Holding GmbH werden wie folgt bestellt bzw. entsandt: 1…
§ 28 BSFG 2017 · BSFG 2017 · Bundes-Sportförderungsgesetz 2017
§ 28 Einrichtung und Aufgaben
…ist das Kalenderjahr. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihrer Firma oder der Abkürzung ihrer Firma (einschließlich Logo) das Bundeswappen beizusetzen. (3) Die Errichtungserklärung gemäß § 3 Abs. 2 GmbHG der Gesellschaft ist von der/dem für Angelegenheiten des Sports zuständigen Bundesminister/in zu erstellen. In der Errichtungserklärung sind als Gegenstand des Unternehmens jedenfalls die…
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