BundesrechtBundesgesetzeGleichbehandlungsgesetzIII. Teil Gleichbehandlung ohne Unterschied des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen1. Abschnitt Geltungsbereich§ 38

§ 38Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes

In Kraft seit 01. August 2013
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