GlBG
Gliederung
I. Teil Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
§ 2 Gleichstellung
Ziel dieses Abschnittes ist die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt und die Ermöglichung der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben von Eltern, Adoptiv- und Pflegeeltern sowie pflegenden Angehörigen.
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