GKTG
Gliederung
V. Abschnitt Schlußbestimmungen
§ 26 Vollziehung
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut.
§ 26 GKTG · GKTG · Gerichtskommissionstarifgesetz
…§ 26. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut.…
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