GGG
Gliederung
ARTIKEL I
C. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR SONSTIGE VERFAHRENSARTEN
VIII. Akteneinsicht im Strafverfahren
Art. 1 § 29a
Die Tarifpost 15 ist in Strafverfahren auch auf die bei der Kriminalpolizei im Rahmen der Gewährung von Akteneinsicht hergestellten Kopien oder Ausdrucke anzuwenden. § 52 Abs. 2 und 3 sowie § 68 Abs. 1 und 2 StPO bleiben unberührt.
…Prüfung gezogenen Normen sind in der folgenden Darstellung durch Fettdruck hervorgehoben.) 1. Die für B1060/10 und B1456/10 gemeinsam maßgebliche Rechtslage: 1.1. Gemäß §1 Abs1 des Gerichtsgebührengesetzes - GGG, BGBl. 501/1984, unterliegt den Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren im Sinne dieses Bundesgesetzes "die Inanspruchnahme der Tätigkeit der Gerichte und Justizverwaltungsbehörden einschließlich der an diese gerichteten…
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