§ 61
In Kraft seit 01. August 2002
Up-to-date
Die Bestimmungen der §§ 57 bis 59 gelten sinngemäß für das Sammeln und die Entgegennahme von Bestellungen auf das Vermieten von Waren.
Rückverweise
GewO 1994 · Gewerbeordnung 1994
§ 375
…52. entfällt. 53. entfällt. 54. Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung, BGBl. Nr. 43/1961; 55. entfällt. 56. entfällt. 57. entfällt. 58. entfällt. 59. die §§ 61 bis 64, 78 und 80 der Befähigungsnachweisverordnung 1965, BGBl. Nr. 231, betreffend den Befähigungsnachweis für die gebundenen Gewerbe der Erzeugung von medizinischem Naht…