Zwischen benachbarten Betrieben, bei denen auf Grund ihres Standortes und ihrer Nähe zueinander sowie ihrer gefährlichen Stoffe eine erhöhtes Risiko schwerer Unfälle besteht oder diese Unfälle folgenschwerer sein können (Domino-Effekt), hat ein Austausch zweckdienlicher Informationen stattzufinden, die für das Sicherheitskonzept, für den Sicherheitsbericht, den internen Notfallplan oder das Sicherheitsmanagementsystem von Bedeutung sind.
Rückverweise
GewO 1994 · Gewerbeordnung 1994
§ 84l Behördenpflichten
…Sicherheitsbericht überprüfen und erforderlichenfalls die Inbetriebnahme oder die Weiterführung mit Bescheid untersagen. (3) Die Behörde muss festlegen, bei welchen Betrieben der Informationsaustausch gemäß § 84i stattzufinden hat. Dafür muss sie erforderlichenfalls zusätzliche Angaben vom Betriebsinhaber einholen und die anlässlich einer Inspektion erlangten Informationen verwenden. Der Betriebsinhaber hat die diesbezüglichen Informationen…
§ 84d Mitteilungen des Betriebsinhabers
…und Entwicklungen, von denen ein schwerer Unfall ausgehen könnte oder die das Risiko oder die Folgen eines schweren Unfalls oder von Domino-Effekten (§ 84i) vergrößern könnten. (2) Die Mitteilung gemäß Abs. 1 muss der Behörde innerhalb folgender Fristen übermittelt werden: 1. bei neuen Betrieben oder bei Änderungen, die…
Bergbau-UV 2015 · Bergbau-Unfallverordnung 2015
§ 6 Beschreibung des Betriebs und seiner Umgebungsverhältnisse
…d) von Bereichen und Entwicklungen, die einen Industrieunfall verursachen oder das Risiko und die Folgen eines solchen Unfalls sowie jener von Domino-Effekten (§ 84i GewO 1994) vergrößern könnten; 5. genaue Bezeichnung der gefährlichen Stoffe mit Bezeichnung nach IUPAC (International Union of Pure and Applied Chemistry), mit CAS (Chemical Abstract System)-Nummer…
§ 7 Nachweis der Ermittlung der Gefahren von schweren Unfällen und Darstellung der Bereiche, die von einem Betriebsunfall betroffen sein können
…maßgebenden Auslöseereignisse. Als Ursachen der Szenarien von schweren Unfällen müssen insbesondere a) betriebliche Ursachen, b) externe Ursachen, etwa in Zusammenhang mit Domino-Effekten (§ 84i GewO 1994), nicht unter diese Verordnung fallende Bergbauanlagen, benachbarte gewerbliche Betriebsanlagen, Bereiche und Entwicklungen, die einen schweren Unfall verursachen oder das Risiko und die Folgen eines solchen…
IUV 2015 · Industrieunfallverordnung 2015
§ 6 Beschreibung des Betriebs und seiner Umgebungsverhältnisse
…d) von Bereichen und Entwicklungen, die einen Industrieunfall verursachen oder das Risiko und die Folgen eines solchen Unfalls sowie jener von Domino-Effekten (§ 84i GewO 1994) vergrößern könnten; 5. genaue Bezeichnung der gefährlichen Stoffe mit Bezeichnung nach IUPAC (International Union of Pure and Applied Chemistry), mit CAS (Chemical Abstract System) –…
§ 7 Nachweis der Ermittlung der Gefahren von Industrieunfällen und Darstellung der Bereiche, die von einem Betriebsunfall betroffen sein können
…die betrachteten Szenarien maßgebenden Auslöseereignisse. Als Ursachen der Industrieunfallszenarien müssen insbesondere a) betriebliche Ursachen, b) externe Ursachen, etwa in Zusammenhang mit Domino-Effekten (§ 84i GewO 1994), nicht unter den § 84b Z 1 GewO 1994 fallende benachbarte gewerbliche Betriebsanlagen und nicht den Bestimmungen des gewerblichen Betriebsanlagenrechts unterliegende benachbarte…