§ 84i Domino-Effekt
§ 84i Domino-Effekt — GewO 1994
§ 84i Domino-Effekt — GewO 1994
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 194/1994 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 81/2015
Inkrafttretungsdatum
10. Juli 2015
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40172620
Zuletzt nach Updates gesucht am
Zwischen benachbarten Betrieben, bei denen auf Grund ihres Standortes und ihrer Nähe zueinander sowie ihrer gefährlichen Stoffe eine erhöhtes Risiko schwerer Unfälle besteht oder diese Unfälle folgenschwerer sein können (Domino-Effekt), hat ein Austausch zweckdienlicher Informationen stattzufinden, die für das Sicherheitskonzept, für den Sicherheitsbericht, den internen Notfallplan oder das Sicherheitsmanagementsystem von Bedeutung sind.
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