(1) Voraussetzung der Ausübung eines Gewerbes durch eine natürliche Person ist ihre Eigenberechtigung.
(2) Nicht eigenberechtigte Personen und eigenberechtigte Personen, die noch nicht das 24. Lebensjahr zurückgelegt haben, können trotz Nichterfüllung der persönlichen Voraussetzungen nach diesem Bundesgesetz ein Gewerbe anmelden, wenn auf Grund einer Rechtsnachfolge von Todes wegen oder einer Schenkung auf den Todesfall mehr als die Hälfte eines Gewerbebetriebes auf sie übergegangen ist und hinsichtlich dieses Gewerbebetriebes keine Fortbetriebsrechte gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 und 3 bestehen; für die Ausübung des Gewerbes muß jedoch ein Geschäftsführer (§ 39) bestellt werden. Bei nicht eigenberechtigten Personen hat der gesetzliche Vertreter die erforderliche Gewerbeanmeldung zu erstatten sowie den Geschäftsführer zu bestellen.
(3) Geht die Eigenberechtigung verloren, so kann ein Gewerbe durch einen vom gesetzlichen Vertreter bestellten Geschäftsführer (§ 39) weiter ausgeübt werden.
(4) Hat eine eigenberechtigte Person das 24. Lebensjahr zurückgelegt oder erlangt eine Person, die das 24. Lebensjahr zurückgelegt hat, die Eigenberechtigung und hat sie bei der Anmeldung des Gewerbes den persönlichen Voraussetzungen nicht selbst entsprechen müssen, so darf das Gewerbe nur dann weiter ausgeübt werden, wenn sie nunmehr diesen Voraussetzungen genügt. Die persönliche Ausübung des Gewerbes ist der Behörde anzuzeigen (§ 345 Abs. 1).
(5) Alle personenbezogenen Bezeichnungen sind in der Form zu verwenden, die das Geschlecht des Trägers zum Ausdruck bringt.
Rückverweise
GewO 1994 · Gewerbeordnung 1994
§ 84r
…der Sicherheit und der Gesundheit auf Baustellen haben Gewerbetreibende sinngemäß die in Abs. 1 Z 1 bis 3 genannten Vorschriften sowie § 8 Abs. 1 des ASchG, BGBl. Nr. 450/1994 in der Fassung BGBl. I Nr. 147/2006, und § 3a der Bauarbeiterschutzverordnung – BauV, BGBl. Nr. 340/1994 in der…
§ 363 m) Nichtigerklärung von Bescheiden und Löschung aus dem GISA
…Gewerben oder zu einem Teilgewerbe (§ 31) unrichtig beurteilt worden ist; 3. die Frage des Vorliegens der allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen gemäß §§ 8 bis 14 für die Ausübung von Gewerben durch den Gewerbeinhaber oder für die Ausübung der Tätigkeit als Geschäftsführer oder Filialgeschäftsführer unrichtig oder der Befähigungsnachweis (§…
§ 373b
… 3 Asylgesetz 2005, BGBl. I Nr. 100 in der jeweils geltenden Fassung, oder den Status eines subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Asylgesetz 2005 oder einen entsprechenden Status nach den vor Inkrafttreten des Asylgesetzes 2005 geltenden asylrechtlichen Bestimmungen zuerkannt erhalten haben, 3. Personen, die über…
LEG · Salzburger Landeselektrizitätsgesetz 1999
§ 40 Voraussetzungen für die Tätigkeit alsBilanzgruppenverantwortlicher
…Vertragsstaat, ausüben. Die Erteilung der Genehmigung setzt weiter voraus, dass 1. der Antragsteller bzw seine nach außen vertretungsbefugten Organe die persönlichen Voraussetzungen gemäß § 8 GewO 1994 erfüllen und keine Ausschließungsgründe gemäß § 13 GewO 1994 vorliegen; 2. der Antragsteller bzw mindestens ein Gesellschafter oder Komplementär oder mindestens ein Geschäftsführer…