§ 15a
In Kraft seit 31. Dezember 2010
Up-to-date
§ 15 Abs. 1 gilt für das Jahr 2011 nicht hinsichtlich der gemäß § 13 Abs. 1 Z 2, Abs. 1a, 1b und 2a der Agentur zugewiesenen Bundesbeamten.
Rückverweise
GESG · Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz
§ 15a
§ 15 Abs. 1 gilt für das Jahr 2011 nicht hinsichtlich der gemäß § 13 Abs. 1 Z 2, Abs. 1a, 1b und 2a der Agentur zugewiesenen Bundesbeamten.…
§ 20 Vollzugsklausel
…die Auskunftspflicht der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betrifft – ist die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betraut. (7) Mit der Vollziehung des § 15a ist der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betraut. (8) Mit der Vollziehung des § 12 Abs. 4a ist die Bundesministerin für…