Art. 15 Umsetzungshinweis
Art. 15 Umsetzungshinweis — GenG
Art. 15 Umsetzungshinweis — GenG
Zuerst erschienen durch
BGBl. I Nr. 43/2016
Inkrafttretungsdatum
14. Juni 2016
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40181435
Zuletzt nach Updates gesucht am
Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2014/56/EU Richtlinie 2014/56/EU zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, ABl. Nr. L 158 vom 27.05.2014 S. 196 umgesetzt.
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