GehG
Gliederung
(1) Der Berufsmilitärperson der Funktionsgruppe 7, 8 oder 9 der Verwendungsgruppe M BO 1 gebührt anstelle des Gehaltes nach § 85, einer allfälligen Dienstalterszulage nach § 86 und einer Funktionszulage ein Gehalt (Fixgehalt) nach Abs. 2.
(2) Das Fixgehalt beträgt für Berufsmilitärpersonen
1. in der Funktionsgruppe 7
a) für die ersten fünf Jahre 12 062,5 €,
b) ab dem sechsten Jahr 12 779,2 €,
2. in der Funktionsgruppe 8
a) für die ersten fünf Jahre 12 912,6 €,
b) ab dem sechsten Jahr 13 622,3 €,
3. in der Funktionsgruppe 9
a) für die ersten fünf Jahre 13 622,3 €,
b) ab dem sechsten Jahr 14 586,3 €.
(3) Für die Vorrückung in das höhere Fixgehalt der betreffenden Funktionsgruppe sind
1.§ 10 anzuwenden und
2. Zeiten einzurechnen, die
a) in einer Verwendung derselben oder einer höheren Funktionsgruppe zurückgelegt worden sind oder
b) im Bundesdienst außerhalb dieser Besoldungsgruppe in einer Verwendung zurückgelegt worden sind, die der Funktionsgruppe der Berufsmilitärperson oder einer höheren Funktionsgruppe zuzuordnen wäre.
(4) Durch das Fixgehalt gelten alle Mehrleistungen der Berufsmilitärperson in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht als abgegolten. 13,65% des Fixgehaltes gelten als Abgeltung für zeitliche Mehrleistungen.
(5) Wird eine Berufsmilitärperson der Funktionsgruppe 7, 8 oder 9 der Verwendungsgruppe M BO 1 auf eine andere Planstelle ernannt oder übergeleitet, so kommt für sie eine allfällige Ergänzungszulage nach § 12b nicht in Betracht.
§ 87 GehG · GehG · Gehaltsgesetz 1956
§ 87 Fixgehalt
…§ 87. (1) Der Berufsmilitärperson der Funktionsgruppe 7, 8 oder 9 der Verwendungsgruppe M BO 1 gebührt anstelle des Gehaltes nach § 85…
§ 94a Ergänzungszulage für bestimmte vorübergehende Verwendungen
…und mengenmäßiger Hinsicht als abgegolten. Dabei gilt jener Teil der Ergänzungszulage als Abgeltung für zeitliche Mehrleistungen, der dem Betrag entspricht, der sich gemäß § 87 Abs. 4 letzter Satz oder gemäß § 91 Abs. 4 letzter Satz im Fall einer Ernennung auf den betreffenden Arbeitsplatz ergäbe. (Anm…
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