§ 173 Verweisungen auf andere Bundesgesetze
In Kraft seit 01. September 1999
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Gliederung
ABSCHNITT XII SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 173 Verweisungen auf andere Bundesgesetze
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese sofern nicht ausdrücklich anderes angeordnet wird in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
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