§ 145a Besondere Bestimmungen für Wachebeamte mit langer Exekutivdienstzeit
In Kraft seit 01. Januar 1998
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Gliederung
ABSCHNITT XI ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
UNTERABSCHNITT F Wachebeamte
§ 145a Besondere Bestimmungen für Wachebeamte mit langer Exekutivdienstzeit
§ 83a ist auch auf Wachebeamte anzuwenden.
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