§ 144 Vergütung für besondere Gefährdung
In Kraft seit 01. Januar 1995
Up-to-date
§ 82 ist auf Wachebeamte anzuwenden.
GehG · Gehaltsgesetz 1956
§ 144 Vergütung für besondere Gefährdung
…Vergütung für besondere Gefährdung § 144. § 82 ist auf Wachebeamte anzuwenden.…
§ 113b Nebengebühren
…wären. Soweit dabei Ansprüche von der Zugehörigkeit zu bestimmten Verwendungsgruppen abhängen, gebühren sie auch für die gemäß § 139 Abs. 2, § 144 Abs. 1 oder § 149 Abs. 2 BDG 1979 entsprechenden Verwendungsgruppen. Nebengebühren für zeit- oder mengenmäßige Mehrleistungen gebühren jedoch nicht, wenn…
Rückverweise