§ 139 Dienstalterszulage, Verwendungszulage und Verwendungsabgeltung
In Kraft seit 15. August 2018
Up-to-date
Es sind anzuwenden:
1. § 119 Abs. 1 Einleitung und Z 1 auf die Wachebeamtinnen und Wachebeamten der Verwendungsgruppen W 1 und W 2,
2. § 121 und § 122 auf Wachebeamtinnen und Wachebeamte aller Verwendungsgruppen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden