(1) Lehrern für Volksschuldidaktik und für Schul- und Erziehungspraxis an Pädagogischen Akademien und Lehrern an Übungsschulen an Pädagogischen Akademien (Dienstzweig 12 der Lehrer-Dienstzweigeordnung, Anlage zu Abschnitt IIIa des Gehaltsüberleitungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1947, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 296/1968) ist, wenn sich anläßlich ihrer Ernennung zu Bundeslehrern ein Bezugsabfall ergeben würde, zum Ausgleich dieser Härte eine nach Maßgabe des Erreichens der Gehaltsstufe 16 der Verwendungsgruppe L 1 einzuziehende, ruhegenußfähige Ergänzungszulage zu gewähren, die bis zum Erreichen der Gehaltsstufe 10 der Verwendungsgruppe L 1 58,1 Euro und ab diesem Zeitpunkt 72,7 Euro beträgt.
(2) Die Ergänzungszulage nach Abs. 1 ist auch den im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Artikels bereits ernannten Lehrern des Dienstzweiges 12 der Lehrer-Dienstzweigeordnung mit Wirkung ab 1. Jänner 1975 zu gewähren.
(3) Die Ergänzungszulage gilt bei Anwendung des § 58 Abs. 6 des Gehaltsgesetzes 1956 als Teil des Bezuges als Lehrer der Verwendungsgruppe L 1.
(Anm.: Abs. 4 Zu § 41 Abs. 2 PG 1965, BGBl. Nr. 340)
Rückverweise
GehG · Gehaltsgesetz 1956
Art. 2 (Anm.: aus BGBl. Nr. 396/1975, zu den §§ 55 und 58, BGBl. Nr. 54)
…Lehrer-Dienstzweigeordnung mit Wirkung ab 1. Jänner 1975 zu gewähren. (3) Die Ergänzungszulage gilt bei Anwendung des § 58 Abs. 6 des Gehaltsgesetzes 1956 als Teil des Bezuges als Lehrer der Verwendungsgruppe L 1. (Anm.: Abs. 4 Zu § 41 Abs. 2 PG 1965, BGBl…
Art. 79 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 135/2009, zu den §§ 4 und 5, BGBl. Nr. 54/1956)
…1) Art. 2 (Änderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs), Art. 3 (Änderung des Ehegesetzes), Art. 4 (Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes), Art. 6 (Änderung der Jurisdiktionsnorm), Art. …
§ 16 Überstundenvergütung
…begründet, auch wenn sie dienstlich notwendig ist, weder einen Anspruch auf Freizeitausgleich noch einen Anspruch auf Überstundenvergütung. (Anm.: Abs. 8 und 9 aufgehoben durch Art. 2 Z 3, BGBl. I Nr. 205/2022)…
§ 17 Sonn- und Feiertagsvergütung (Sonn- und Feiertagszulage)
…Dienstleistungen bis einschließlich der achten Stunde 100 vH und ab der neunten Stunde 200 vH der Grundvergütung. (Anm.: Abs. 2a aufgehoben durch Art. 2 Z 4, BGBl. I Nr. 205/2022) (3) Ist im Rahmen eines Dienstplanes an Sonn- und Feiertagen regelmäßig Dienst zu leisten und…