Auf vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes geschlossene Ehepakte sind die bisher geltenden Bestimmungen weiter anzuwenden.
Rückverweise
GebG · Gebührengesetz 1957
§ 33
…Exemplar. Ebenso unterliegt jede schriftliche Prolongation eines Wechsels der gleichen Gebühr wie der Wechsel. (3) Die einem Wechsel beigesetzte Hypothekarverschreibung unterliegt der in der Tarifpost 18 festgesetzten Gebühr. Alle sonstigen wechselrechtlichen Zusätze sind gebührenfrei. (4) Für im Ausland ausgestellte und ausschließlich im Auslande zahlbare Wechsel ermäßigt sich die unter Abs. 1 festgesetzte Gebühr auf die Hälfte. Wird ein solcher…
§ 11
…Erledigung über die in der Eingabe enthaltenen Anbringen zugestellt wird; 2. bei amtlichen Ausfertigungen mit deren Hinausgabe (Aushändigung, Übersendung); 3. bei Amtshandlungen mit deren Beginn; 4. bei Protokollen gemäß § 14 Tarifpost 7 Abs. 1 Z 4 bis 6 im Zeitpunkt der Unterzeichnung; 5. bei Zeugnissen im Zeitpunkt…