B461/77—VfGH Entscheidung
17. Juni 1982
…Grundbuchsgericht, und zwar nicht in Form einer beigebrachten Urkunde (§94 GBG 1955), sondern lediglich in Form der im Grundbuchsgesuch enthaltenen Erklärung des Antragstellers (§76 GBG 1955) in Erscheinung tritt. Diese Auslegung des Spruchpunktes 1 ist deshalb geboten, weil Spruch und Begründung eines Bescheides eine Einheit bilden, sodaß für die Ermittlung des…