G-ZG
Gliederung
7. Abschnitt Festlegungen zum Monitoring und Berichtswesen
§ 26 Prozessschritte
Das Monitoring und Berichtswesen hat in folgenden klar voneinander getrennten Prozessschritten zu erfolgen:
1. Das Monitoring (Datensammlung, Aufbereitung und Auswertung) erfolgt durch die gemäß § 5 Abs. 1a des Bundesgesetzes über die Gesundheit Österreich GmbH – GÖGG, BGBl. I Nr. 132/2006, eingerichtete Tochtergesellschaft der Gesundheit Österreich GmbH. Die so gewonnenen Daten samt Aufbereitung und Auswertung sind an die jeweilige Landes-Zielsteuerungskommission zur Stellungnahme zu übermitteln.
2. Die Abnahme des Monitoringberichts einschließlich der von der jeweiligen Landes-Zielsteuerungskommission erarbeiteten handlungsleitenden Empfehlungen erfolgt unter Berücksichtigung der Stellungnahmen durch die Bundes-Zielsteuerungskommission.
3. Die Bundes-Zielsteuerungskommission hat den Monitoringbericht einschließlich der handlungsleitenden Empfehlungen und der Stellungnahmen an die Landes-Zielsteuerungskommissionen zu übermitteln.
§ 26 G-ZG · G-ZG · Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz
§ 26 Bundes-Zielsteuerungskommission
…und gemeinsam von Sozialversicherung und Ländern zu verantwortende sektorenübergreifende Finanzierungs- und Verrechnungsmechanismen auf Landesebene; Erarbeitung, Erprobung von Abrechnungsmodellen für eine sektorenübergreifende Finanzierung des ambulanten Bereichs, g) (Weiter-)Entwicklung von Vergütungssystemen, h) Qualität einschließlich der Einrichtung eines Qualitätsrats zur Steuerung und Koordinierung der Qualitätsarbeit im österreichischen Gesundheitswesen, i) Grundsätze, Ziele und Methoden…
§ 27 Ständiger Koordinierungsausschuss
…zuständigen Bundesministeriums. Der Ständige Koordinierungsausschuss tritt regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Monate zusammen. (3) Für Beschlussfassungen im Ständigen Koordinierungsausschuss sind die Bestimmungen des § 26 Abs. 3 analog anzuwenden. (4) Der Ständige Koordinierungsausschuss hat folgende Aufgaben: 1. Beschlussfassung in den von der Bundes-Zielsteuerungskommission übertragenen Aufgaben, 2. Entscheidung über…
§ 41 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
… 15, § 16 Abs. 1, 3, 6 und 7, § 17 Abs. 1 Z 4 lit. e bis g, § 18 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, Abs. 4, 5 und 7, § 19 Abs. 1, §…
§ 84a ASVG · ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 84a Grundsätze
…der Versicherten mit dem Ziel eines optimierten Mitteleinsatzes zu Grunde zu legen. (2) Der Dachverband hat jeweils Vertreterinnen/Vertreter nach Maßgabe 1. des § 26 Abs. 1 G-ZG in die Bundes-Zielsteuerungskommission, 2. des § 27 Abs. 2 G-ZG in den ständigen Koordinierungsausschuss 3. des § 29 Abs. …
Rückverweise