(1) Die Entziehung ist auszusprechen, wenn
1. der Inhaber des Funker-Zeugnisses oder der Anerkennung gemäß § 8 Abs. 2 gegen dieses Gesetz, gegen eine auf Grund dieses Gesetzes erlassene Verordnung oder gegen das TKG 2021 (Anm. 1) , gröblich oder wiederholt verstößt,
2. Verstöße gegen Nebenbestimmungen, die dem die betriebene Funkstelle bewilligenden Bescheid beigefügt sind, wiederholt zu Beanstandungen geführt haben oder
3. eine der Voraussetzungen für die Ausstellung des Zeugnisses oder für die Anerkennung nicht gegeben war oder nicht mehr gegeben ist.
(2) Inhabern eines gemäß § 8 Abs. 1 anerkannten Funker-Zeugnisses ist das Recht, die mit diesem Funker-Zeugnis verliehene Berechtigung auszuüben, bei Vorliegen einer der in Abs. 1 genannten Voraussetzungen abzuerkennen.
(3) Die Entziehung und die Aberkennung begründen keinen Anspruch auf Entschädigung und sind an keine Frist gebunden.
(4) Die Urkunde (Funker-Zeugnis oder Anerkennung) ist innerhalb von vier Wochen nach Rechtskraft der Entziehung der Behörde zurückzustellen.
(______________________
Art. 12 Z 4 der Novelle 190/2021 lautet: „In § 12 Abs. 1 Z 1 wird der Ausdruck „Telekommunikationsgesetzes, BGBl. I Nr. 100/1997“ durch den Ausdruck „TKG 2021“ ersetzt.“. Der zu ersetzende Ausdruck lautet richtig: „Telekommunikationsgesetz, BGBl. I Nr. 100/1997“.)
Rückverweise
FZG · Funker-Zeugnisgesetz 1998
§ 12 Entziehung
…an keine Frist gebunden. (4) Die Urkunde (Funker-Zeugnis oder Anerkennung) ist innerhalb von vier Wochen nach Rechtskraft der Entziehung der Behörde zurückzustellen. (______________________ Art. 12 Z 4 der Novelle 190/2021 lautet: „In § 12 Abs. 1 Z 1 wird der Ausdruck „Telekommunikationsgesetzes, BGBl…
§ 11 Abweisung des Antrages
…1. die Voraussetzungen gemäß § 6 oder § 8 Abs. 2 nicht gegeben sind oder 2. seit einer Entziehung gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 oder 2 nicht mindestens sechs Monate verstrichen sind. (2) Der Antrag auf Ausstellung eines Funker-Zeugnisses gilt als zurückgezogen…
§ 3 Ausübung der Funkdienste
…8 Abs. 1 erlassene Verordnung anerkannt wurde, ist und der das Recht die mit diesem Funker-Zeugnis verliehene Berechtigung auzuüben nicht gemäß § 12 Abs. 2 aberkannt wurde. Davon ausgenommen ist die kurzfristige Benutzung einer Luftfahrzeug-, See- oder Binnenschiffsfunkstelle, wenn der Betrieb durch den Inhaber einer entsprechenden Berechtigung…
§ 24 Inkrafttreten
…1 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Z 3, § 8 Abs. 2 Z 2 und § 12 Abs. 1 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 190/2021 treten mit dem auf den Tag der…