§ 41 Mittel
In Kraft seit 01. September 2023
Up-to-date
FreiwG
Gliederung
Die Mittel des Fonds werden insbesondere aufgebracht durch:
1. Zuwendungen, Schenkungen, Erbschaften und Vermächtnisse;
2. Zinsen und sonstige Erträgnisse des Fondsvermögens;
3. Der Bund stellt jährlich Zuwendungen in der Höhe von 500.000 € zur Verfügung.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden