BundesrechtBundesgesetzeFremdenpolizeigesetz 20058. Hauptstück Aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen Fremde1. Abschnitt Aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen Drittstaatsangehörige§ 71

§ 71Auflagen für den Durchsetzungsaufschub

In Kraft seit 20. Juli 2015
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