FPG
Gliederung
5. Hauptstück Befugnisse der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes für Fremdenpolizei und Zurückweisung
§ 37 Durchsuchen von Personen
(1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind zum Zwecke der Sicherstellung von Beweismitteln (§ 38) ermächtigt, die Kleidung und die mitgeführten Behältnisse Fremder zu durchsuchen, wenn
1.diese gemäß § 39 festgenommen worden sind oder
2. der Verdacht besteht, dass diese sich nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und Beweismittel bei sich haben, die für eine Durchbeförderung, Zurückschiebung oder Zurückweisung von Bedeutung sind.
(1a) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind zum Zwecke der Durchführung der Sicherheitskontrolle nach Art. 15 Abs. 1 der Screening-Verordnung ermächtigt, die Kleidung und die mitgeführten Behältnisse Fremder zu durchsuchen.
(2) Vor einer Durchsuchung nach Abs. 1 oder 1a ist der Fremde aufzufordern, alle mitgeführten Beweismittel oder der Sicherheitskontrolle unterliegenden Gegenstände freiwillig herauszugeben; kommt er dieser Aufforderung nach, hat die Durchsuchung zu unterbleiben.
§ 37 FPG · FPG · Fremdenpolizeigesetz 2005
§ 37 Durchsuchen von Personen
…§ 37. (1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind zum Zwecke der Sicherstellung von Beweismitteln ( § 38 ) ermächtigt, die Kleidung und die mitgeführten Behältnisse Fremder zu…
§ 13 Grundsätze bei der Vollziehung
…Übergabe an die zuständigen Behörden des Zielstaates ermächtigt, soweit dem bindendes Völkerrecht nicht entgegensteht. (7) Die Befugnisse der §§ 33, 35, 37 und 38 stehen auch dazu ermächtigten Organen der Landespolizeidirektionen ( § 3 Abs. 6 ) zu. Für diese Organe gilt die Verordnung des Bundesministers für…
§ 3 Behörden und Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
…Aufträge gebunden. (6) Der Landespolizeidirektor kann Bedienstete, die nicht Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind, zur Ausübung von nach §§ 33, 35, 37 und 38 vorgesehener Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigen, sofern diese dafür geeignet und besonders geschult sind. Wäre zur Durchsetzung dieser Befugnisse die Überwindung eines Widerstands des…
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