BundesrechtBundesgesetzeFremdenpolizeigesetz 20054. Hauptstück Rechtmäßigkeit der Einreise, des Aufenthalts und der Ausreise Fremder2. Abschnitt Bestimmungen zur Passpflicht§ 18

§ 18Ausnahmen von der Passpflicht

In Kraft seit 12. Juni 2026
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