(1) Einer Rodungsbewilligung bedarf es nicht, wenn
1. die Rodungsfläche ein Ausmaß von 1 000 m² nicht übersteigt und
2. der Antragsberechtigte das Rodungsvorhaben unter Anschluss der in § 19 Abs. 2 genannten Unterlagen bei der Behörde anmeldet und
3. die Behörde dem Anmelder nicht innerhalb von sechs Wochen ab Einlangen der Anmeldung mitteilt, dass die Rodung aus Rücksicht auf das öffentliche Interesse an der Walderhaltung ohne Erteilung einer Rodungsbewilligung nach § 17 nicht durchgeführt werden darf. § 91 Abs. 2 gilt sinngemäß.
(2) In das Flächenausmaß einer angemeldeten Rodung einzurechnen sind alle an die zur Rodung angemeldete Fläche unmittelbar angrenzenden und für den selben Zweck nach Abs. 1 durchgeführten Rodungen, sofern diese nicht länger als zehn Jahre zurückliegen.
(3) Die Gültigkeit der Anmeldung erlischt, wenn die angemeldete Rodung nicht innerhalb eines Jahres ab Einlangen der Anmeldung bei der Behörde durchgeführt wird.
(4) Im Falle der Anmeldung einer befristeten Rodung im Sinne des § 18 Abs. 4, die nach Abs. 1 Z 3 durchgeführt werden darf, ist die Waldfläche vom Rodungsberechtigten bis spätestens fünf Jahre nach Ablauf der in der Anmeldung angeführten Frist im Sinne des § 13 wiederzubewalden.
Rückverweise
ForstG · Forstgesetz 1975
§ 17a Anmeldepflichtige Rodung
(1) Einer Rodungsbewilligung bedarf es nicht, wenn 1. die Rodungsfläche ein Ausmaß von 1 000 m² nicht übersteigt und 2. der Antragsberechtigte das Rodungsvorhaben unter Anschluss der in § 19 Abs. 2 genannten Unterlagen bei der Behörde anmeldet und 3. die Behörde dem Anmelder nicht innerhalb von sec…
§ 179 Inkrafttreten
…4, § 14 Abs. 3 und 5 lit. a, § 16 Abs. 4 und 6, § 17, § 17a, § 18, § 19, § 21, § 22 Abs. 3, 3a und 4, § 24 Abs. 5, §…
§ 3 Wald im Verhältnis zum Grenz- und Grundsteuerkataster
…Wald zugeordnet und wurde 1. für diese Grundfläche eine dauernde Rodungsbewilligung nicht erteilt oder 2. eine angemeldete dauernde Rodung dieser Grundfläche nicht gemäß § 17a durchgeführt, so gilt sie als Wald im Sinne dieses Bundesgesetzes, solange die Behörde nicht festgestellt hat, dass es sich nicht um Wald handelt. (2) Die…
§ 5 Feststellungsverfahren
…Antragsteller nach, dass 1. die Voraussetzungen des ersten Satzes nicht zutreffen oder 2. eine dauernde Rodungsbewilligung erteilt oder eine angemeldete dauernde Rodung gemäß § 17a durchgeführt wurde, und ist inzwischen keine Neubewaldung erfolgt, so hat die Behörde mit Bescheid auszusprechen, dass es sich bei dieser Grundfläche nicht um Wald im…