(Anm.: § 12 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 59/2002)
Rückverweise
ForstG · Forstgesetz 1975
§ 12
…(Anm.: § 12 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 59/2002)…
§ 179 Inkrafttreten
… a Z 26, 27 und 30, lit. b Z 2, 13 und 16 bis 18 und lit. c Z 12, § 174 Abs. 2 bis 7, § 180 Abs. 3, § 185 und der Anhang in der Fassung des Bundesgesetzes…
die gefährdete Waldfläche Mindestgrößen. Die vollziehenden Behörden haben sich um eine für alle Verursacher objektiv gleiche Ermessensübung zu bemühen, die an den Grundsätzen des § 12 ForstG und an der Art der spezifischen Gefahr zu orientieren ist.…
…Erzielung der forstwirtschaftlichen Nutzwirkung aber selbst oft lange Zeit nicht über derartige Maßnahmen hinaus, so daß sie oft kaum nachweisbar ist. Nachdem Wald nach § 12 lit b ForstG 1975 aber so zu behandeln ist, daß ua auch die forstwirtschaftliche Nutzwirkung des Waldes nachhaltig gesichert bleibt und der ständige Wachstums- bzw Alterungsprozeß des Waldes einen…
…die Entscheidung über die Umwidmung der Nutzung eines Waldgrundes für waldfremde Zwecke unter Abwägung widerstreitender öffentlicher Interessen zu treffen sei. Wie sich aus § 12 ForstG ergebe, sei vorrangiges Ziel des Gesetzes die Walderhaltung. Die körperliche Integrität von Waldbenützern spiele im Zusammenhang mit der Rodung im Sinn des § 17…
…daß der Kläger und seine Ehegattin aus der Forstwirtschaft keine Einkünfte mehr erzielen. Bereits die Pflege und Erhaltung des Waldes, wozu die Eigentümer nach § 12 ForstG verpflichtet seien, stelle einen Betrieb dar. Das Berufungsgericht gab der wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung erhobenen Berufung des Klägers nicht Folge, weil es die rechtliche Beurteilung…
…Gesetzgeber nicht aufgegriffen. Daher haben sich die vollziehenden Behörden um eine für alle Verursacher objektiv gleiche Ermessensübung zu bemühen, die an den Grundsätzen des § 12 ForstG und an der Art der spezifischen Gefahr zu orientieren ist (Bobek/Plattner/Reindl, ForstG2 § 16 Anm 6). Ab welcher Schädigung eine flächenhafte Gefährdung vorliegt…
…auf Dauer eingestellt habe; für die Anwendung einer gesetzlichen Vermutung (§ 2 Abs 1 Z 1 Satz 2 BSVG) oder die Heranziehung einer aus § 12 ForstG abgeleiteten Verpflichtung des Waldbesitzers zur Bewirtschaftung bleibe daher kein Raum. Für das Ausgleichszulagenrecht sei allein die tatsächliche Aufgabe der Bewirtschaftung maßgeblich. Andererseits würden die Voraussetzungen…