(1) Der Waldfachplan ist ein vom Waldeigentümer oder von hiefür in Betracht kommenden Stellen erstellter forstlicher Plan, der Darstellungen und Planungen für den Interessenbereich des Planungsträgers enthält.
(2) Zur Ausarbeitung des Waldfachplanes sind Forstwirte und Ziviltechniker für Forstwirtschaft befugt.
§ 10 ForstG · ForstG · Forstgesetz 1975
§ 10 Waldfachplan
…§ 10. (1) Der Waldfachplan ist ein vom Waldeigentümer oder von hiefür in Betracht kommenden Stellen erstellter forstlicher Plan, der Darstellungen und Planungen für den Interessenbereich des…
§ 8 Forstliche Raumpläne
…b) diese Darstellungen der jeweiligen tatsächlichen Entwicklung im Planungsgebiet anzupassen. (2) Forstliche Raumpläne sind a) der Waldentwicklungsplan (§ 9), b) der Waldfachplan (§ 10), c) der Gefahrenzonenplan (§ 11). (3) Nähere Vorschriften über den Inhalt sowie die Form und Ausgestaltung der forstlichen Raumpläne hat der Bundesminister für Land…
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