In Leistungsvereinbarungen ist für die jeweilige Leistungsperiode insbesondere Folgendes zu vereinbaren:
1. Ziele der Leistungsvereinbarung und Umsetzung der Ziele des FTI-Pakts: die konkreten, innerhalb der Leistungsperiode zu erreichenden Ziele sind im Rahmen ihrer gesetzlich oder sonst übertragenen Aufgaben festzulegen und die Rolle und der Beitrag der zentralen Forschungseinrichtung zur Umsetzung der Ziele des FTI-Pakts sind zu beschreiben;
2. Leistungen der zentralen Forschungseinrichtungen im Rahmen ihrer gesetzlich oder sonst übertragenen Aufgaben;
3. die maximalen Auszahlungen des Bundes sowie nähere Bestimmungen zu
a) den maximal abzugeltenden Aufwendungen der zentralen Forschungseinrichtung und deren Abrechnungsmodalitäten;
b) dem Auszahlungsplan;
c) den Bestimmungen zur bedarfsgerechten Abrufung der Mittel (Liquiditätsmanagement);
d) der Überprüfung der Gebarung durch den Bund;
4. Berichtspflichten der zentralen Forschungseinrichtung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Kontrolle;
5. Regelungen für die mögliche jährliche Umsetzungsplanung gemäß § 5 Abs. 5;
6. Maßnahmen im Falle der Nichterfüllung der Leistungsvereinbarung;
7. Möglichkeiten der Änderung und Auflösung der Leistungsvereinbarung;
8. Indikatoren, anhand derer die Erreichung der Ziele und Wirkungen der Leistungsvereinbarung gemessen werden kann;
9. Regelungen zur Umsetzung der Verpflichtungen gemäß § 8 Abs. 4 und 5.
Rückverweise
ISTAG · IST-Austria-Gesetz
§ 3a Leistungsvereinbarungen
…1) Leistungsvereinbarungen mit dem Institute of Science and Technology – Austria sind öffentlich-rechtliche Verträge. (2) § 6 und § 8 Abs. 2 FoFinaG sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich Leistungsvereinbarungen mit dem Institute of Science and Technology – Austria auf die in § 2 normierten Aufgaben…
FoFinaG · Forschungsfinanzierungsgesetz
§ 8 Monitoring und Evaluierung
…Forschungsorganisationsgesetzes (FOG), BGBl. Nr. 341/1981, zu berichten. (2) Diesem Monitoring im Rahmen des Forschungs- und Technologieberichts sind die erhobenen Indikatoren gemäß § 6 Z 8 und § 7 Z 12 zugrunde zu legen. Dieses Monitoring hat jedenfalls, je zentraler Einrichtung (§ 3), einen Soll…
§ 5 Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen
…gemäß § 1 Abs. 2 haben 1. mit den zentralen Forschungseinrichtungen (§ 3 Abs. 1) in ihrem Wirkungsbereich Leistungsvereinbarungen (§ 6) und 2. mit den zentralen Forschungsförderungseinrichtungen (§ 3 Abs. 2) in ihrem Wirkungsbereich Finanzierungsvereinbarungen (§ 7) abzuschließen; hiebei ist § 60…