(1) Spruchsenate haben als Organe des Amtes für Betrugsbekämpfung und des Zollamtes Österreich in Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien zu bestehen.
(2) Zur organisatorischen Abwicklung der Spruchsenatsverfahren sind jeweils Geschäftsstellen einzurichten.
FinStrG · Finanzstrafgesetz
Art. 1 § 65
…B. Spruchsenate und Senate für Finanzstrafrecht beim Bundesfinanzgericht. 1. Spruchsenate. § 65. (1) Spruchsenate haben als Organe des Amtes für Betrugsbekämpfung und des Zollamtes Österreich in Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien zu bestehen. (2) Zur…
Art. 1 § 69
…der Spruchsenate sind auf der Internet-Seite des Bundesministeriums für Finanzen (www.bmf.gv.at) zu veröffentlichen. Sie sind auch zur Einsicht in der jeweils gemäß § 65 Abs. 2 eingerichteten Geschäftsstelle aufzulegen oder an einer dortigen Amtstafel anzuschlagen.…
Art. 1 § 58
…II. Hauptstück. Behörden des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens und organisatorische Bestimmungen zum Beschwerdeverfahren. A. Zuständigkeit. § 58. (1) Zur Durchführung des Finanzstrafverfahrens sind zuständig: a) für Finanzvergehen, die bei oder im Zusammenhang mit der Ein-, Aus- oder Durchfuhr von Waren begangen werden sowie…
Art. 1 § 85
…Finanzvergehen ausführen oder in unmittelbarer Folge ein weiteres gleichartiges Finanzvergehen begehen. (2) Die Anordnung der Festnahme bedarf eines Bescheides des Vorsitzenden eines Spruchsenates (§ 65 Abs. 1). Auf Grund dieser Anordnung sind die Organe der Finanzstrafbehörden, des Zollamtes Österreich und des öffentlichen Sicherheitsdienstes zur Festnahme der verdächtigen Personen befugt. Der Bescheid muß…
FinStrZG · Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz
§ 8g Erlassung und Genehmigung einer Europäischen Ermittlungsanordnung
…ist diese in eine der Amtssprachen des Vollstreckungsstaats oder in eine vom Vollstreckungsstaat angegebene andere Sprache zu übersetzen. (4) Der Vorsitzende eines Spruchsenates (§ 65 Abs. 1 FinStrG) hat die Europäische Ermittlungsanordnung bei Vorliegen der in Abs. 1 genannten Voraussetzungen zu genehmigen, wobei mit dieser Genehmigung eine allfällig erforderliche Anordnung des Vorsitzenden…
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