G241/2017—VfGH Entscheidung
14. März 2018
… §198 StPO idF BGBl I 195/2013), womit ein diversionelles Vorgehen im gerichtlichen Finanzstrafrecht wegen der dortigen Zuständigkeit des Schöffengerichtes (§196a FinStrG) ausgeschlossen war, wurde mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2015 ein diversionelles Vorgehen bei Straftaten mit einer Strafdrohung von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe ermöglicht. Da nach §…